Consulting / Fachkraft für Arbeitssicherheit

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Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) in Alfeld, Hildesheim & Hannover

Rechtssichere Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) – für lückenlosen Haftungsschutz und gesunde Arbeitskräfte.

Zwei Fachkräfte besprechen Arbeitsschutz in einer Werkhalle (KI-Musterbild)

Warum ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit gesetzlich vorgeschrieben?

Gemäß § 5 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 ist jeder Arbeitgeber ab dem ersten Beschäftigten verpflichtet, eine sicherheitstechnische Betreuung zu bestellen. Eine Missachtung dieser Vorgabe stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und birgt im Falle von Arbeitsunfällen erhebliche persönliche Haftungsrisiken für Geschäftsführer, Vorstände und Betriebsleiter.

Als externe Sifa (Sicherheitsingenieure / Techniker) unterstützen wir Sie bei der Umsetzung aller Vorgaben, damit Sie sich entspannt auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Unser Leistungsspektrum als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit:

Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG)

Systematische Analyse von Arbeitsbedingungen, Prozessen und psychischen Belastungen im Betrieb.

Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen (ASA)

Regelmäßige Teilnahme, Organisation und rechtssichere Protokollierung Ihrer Pflicht-ASA-Sitzungen.

Betriebsanweisungen & Kennzeichnungen

Erstellung maßgeschneiderter Verhaltens- und Sicherheitsregeln für Maschinen, Anlagen und Bereiche.

Unfallursachenanalyse

Nach einem Zwischenfall ermitteln wir präzise die Ursachen und definieren Maßnahmen zur künftigen Vermeidung.

BetreuungsmodellMitarbeiteranzahlSifa Pflicht-Präsenz
KleinbetriebsmodellBis 10 MitarbeiterAlternative bedarfsorientierte Betreuung (Regelmäßige Schulung)
Regelbetreuung (Grund & Betriebsspezifisch)Ab 11 MitarbeiterFeste jährliche Einsatzstunden gemäß Gefährdungsgruppe (DGUV V2)

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Wir erstellen Ihnen ein unkompliziertes Angebot passgenau für Ihre Branche.

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Bringen wir Ihren Betrieb gemeinsam weiter.

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