Consulting
Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) in Alfeld, Hildesheim & Hannover
Rechtssichere Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) – für lückenlosen Haftungsschutz und gesunde Arbeitskräfte.

Warum ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit gesetzlich vorgeschrieben?
Gemäß § 5 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 ist jeder Arbeitgeber ab dem ersten Beschäftigten verpflichtet, eine sicherheitstechnische Betreuung zu bestellen. Eine Missachtung dieser Vorgabe stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und birgt im Falle von Arbeitsunfällen erhebliche persönliche Haftungsrisiken für Geschäftsführer, Vorstände und Betriebsleiter.
Als externe Sifa (Sicherheitsingenieure / Techniker) unterstützen wir Sie bei der Umsetzung aller Vorgaben, damit Sie sich entspannt auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Unser Leistungsspektrum als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit:
Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG)
Systematische Analyse von Arbeitsbedingungen, Prozessen und psychischen Belastungen im Betrieb.
Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen (ASA)
Regelmäßige Teilnahme, Organisation und rechtssichere Protokollierung Ihrer Pflicht-ASA-Sitzungen.
Betriebsanweisungen & Kennzeichnungen
Erstellung maßgeschneiderter Verhaltens- und Sicherheitsregeln für Maschinen, Anlagen und Bereiche.
Unfallursachenanalyse
Nach einem Zwischenfall ermitteln wir präzise die Ursachen und definieren Maßnahmen zur künftigen Vermeidung.
| Betreuungsmodell | Mitarbeiteranzahl | Sifa Pflicht-Präsenz |
|---|---|---|
| Kleinbetriebsmodell | Bis 10 Mitarbeiter | Alternative bedarfsorientierte Betreuung (Regelmäßige Schulung) |
| Regelbetreuung (Grund & Betriebsspezifisch) | Ab 11 Mitarbeiter | Feste jährliche Einsatzstunden gemäß Gefährdungsgruppe (DGUV V2) |
Jetzt Beratungstermin in Alfeld sichern
Wir erstellen Ihnen ein unkompliziertes Angebot passgenau für Ihre Branche.
Kontakt · Consulting
Bringen wir Ihren Betrieb gemeinsam weiter.
Beschreiben Sie uns kurz Ihren Bedarf. Wir freuen uns auf das Gespräch.