Prüfung & Dokumentation

Arbeitsmittel prüfen.
Sicherheit organisieren.

Zwölf Prüfbereiche, übersichtlich an einem Ort. Wir unterstützen Sie bei Planung, Durchführung und Dokumentation.

Eine Fachkraft kontrolliert eine Regalanlage (KI-Musterbild)

Prüfleistungen im Überblick

Sicherheit beginnt beim genauen Hinsehen.

Wir unterstützen Sie dabei, Mängel zu erkennen und Prüfungen nachvollziehbar zu dokumentieren. Die konkreten Fristen werden für Ihr Betriebsmittel und Ihren Einsatz festgelegt.

Illustrationsfoto: Leitern & Tritte

Leitern & Tritte

Beschädigte Holme, Stufen oder Sicherungen erhöhen das Sturzrisiko. Die Prüfung hilft, Mängel vor dem nächsten Einsatz zu erkennen.

Prüfintervall: Vor jeder Verwendung kontrollieren. Die DGUV empfiehlt mindestens eine Prüfung pro Jahr; die betriebliche Frist richtet sich nach Beanspruchung und bisherigen Mängeln. DGUV Information 208-016.

Illustrationsfoto: Lastaufnahmemittel

Lastaufnahmemittel

Traversen, Greifer und andere Lastaufnahmemittel müssen Lasten sicher halten. Verschleiß und Verformungen können Menschen im Arbeitsbereich gefährden.

Prüfintervall: Spätestens nach einem Jahr durch eine zur Prüfung befähigte Person; bei starker Beanspruchung früher. Nach sicherheitsrelevanten Schäden oder Instandsetzungen sind zusätzliche Prüfungen nötig. DGUV Regel 109-017.

Illustrationsfoto: Feuerlöscher

Feuerlöscher

Im Entstehungsbrand zählt ein zuverlässig funktionierendes Löschgerät. Instandhaltung sichert die Einsatzbereitschaft und erkennt Druckverlust oder beschädigte Bauteile.

Prüfintervall: Grundsätzlich alle zwei Jahre fachkundig warten. Kürzere Herstellerfristen sind einzuhalten; ausdrücklich zugelassene längere Herstellerfristen können berücksichtigt werden. Druckprüfungen sind gesondert zu beurteilen. ASR A2.2, Abschnitt 7.4.2.

Illustrationsfoto: Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztüren begrenzen die Ausbreitung von Feuer und Rauch. Nur ein unbeschädigter Abschluss mit funktionierender Schließung kann diese Schutzaufgabe erfüllen.

Prüfintervall: Regelmäßig nach Zulassung, Prüfzeugnis und Herstellerangaben. Bei Feststellanlagen nennt die ASR beispielhaft eine monatliche Betreiberkontrolle und eine jährliche Sachkundigenprüfung; maßgeblich sind die Vorgaben der konkreten Anlage. ASR A1.7, Abschnitt 10.2.

Illustrationsfoto: Höhensicherungsgeräte

Höhensicherungsgeräte

Ein Höhensicherungsgerät muss im Ernstfall zuverlässig blockieren. Seil, Gehäuse, Verbindungselemente und Mechanik werden auf erkennbare Mängel geprüft.

Prüfintervall: Sichtkontrolle vor jeder Benutzung; sachkundige Prüfung mindestens alle zwölf Monate, bei Bedarf früher. Für Höhensicherungsgeräte sind zusätzlich die Herstellerqualifikation und -autorisierung zu beachten. DGUV Regel 112-198, Abschnitt 10.3.

Illustrationsfoto: Regale

Regale

Anfahrschäden, verbogene Stützen oder lose Verbindungen gefährden die Standsicherheit. Regelmäßige Kontrollen helfen, Schäden frühzeitig zu erkennen und Ausfälle zu vermeiden.

Prüfintervall: Bei entsprechend prüfpflichtigen Regalen: fachkundige Inspektion spätestens alle zwölf Monate, ergänzend Sichtkontrollen wöchentlich oder nach festgelegter Risikoanalyse. Ob und welche Prüfungen nötig sind, hängt auch von Regalart und Nutzung ab. DGUV: Sicherheit von Regalen.

Illustrationsfoto: Kraftbetätigte Tore, Türen & Fenster

Kraftbetätigte Tore, Türen & Fenster

Schließkanten und bewegte Bauteile können Quetsch- und Schergefahren verursachen. Die Prüfung kontrolliert insbesondere Schutz- und Abschalteinrichtungen.

Prüfintervall: Kraftbetätigte Türen und Tore sollten mindestens jährlich sachkundig geprüft werden, außerdem vor Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen. Für Fenster und Sonderbauarten sind die jeweils einschlägigen Hersteller- und Betriebsanforderungen gesondert festzulegen. ASR A1.7, Abschnitt 10.2.

Illustrationsfoto: Defibrillatoren

Defibrillatoren

Ein einsatzbereiter AED kann bei einem Notfall entscheidend sein. Statusanzeige, Batterie, Elektroden und Verfallsdaten müssen zum vorgesehenen Einsatz passen.

Prüfintervall: Sicherheitstechnische Kontrollen grundsätzlich spätestens alle zwei Jahre. Für bestimmte Laien-AED mit Selbsttests und regelmäßiger Sichtprüfung können Ausnahmen gelten; Herstellerangaben und Betreiberpflichten sind am konkreten Gerät zu prüfen. DGUV: Erste-Hilfe-FAQ, AED.

Illustrationsfoto: Verbandkästen

Verbandkästen

Vollständiges und verwendbares Erste-Hilfe-Material ermöglicht schnelle Hilfe bei Verletzungen. Verbrauchte, beschädigte oder abgelaufene Materialien müssen ersetzt werden.

Prüfintervall: Inhalt und Verwendbarkeit regelmäßig kontrollieren und nach Verbrauch nachfüllen; ein allgemeines jährliches Pflichtintervall nennt die DGUV hierfür nicht. Die Kontrollen richten sich nach den betrieblichen Bedingungen. DGUV: Erste-Hilfe-FAQ, Abschnitt 9.1.

Illustrationsfoto: Krananlagen

Krananlagen

Mängel an Tragwerk, Bremsen oder Steuerung gefährden Personen und Lasten. Eine systematische Prüfung unterstützt den sicheren Betrieb und die Planung notwendiger Reparaturen.

Prüfintervall: Mindestens jährlich sachkundig prüfen, bei Bedarf früher. Abhängig von Bauart, Aufstellung und Betriebsalter können zusätzliche Prüfungen durch Sachverständige erforderlich sein. DGUV Vorschrift 52, § 26.

Illustrationsfoto: Hebezeuge

Hebezeuge

Kettenzüge und Winden müssen Lasten kontrolliert bewegen und halten. Verschleiß an Ketten, Haken und Bremsen kann zum Versagen führen.

Prüfintervall: Nach DGUV Vorschrift 54 mindestens jährlich sachkundig prüfen, bei Bedarf häufiger. Prüfungen vor Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen sowie die Nutzungsdauer kraftbetriebener Geräte sind zusätzlich zu berücksichtigen. DGUV Vorschrift 54, § 23.

Illustrationsfoto: Anschlagmittel

Anschlagmittel

Ketten, Seile und textile Anschlagmittel verbinden die Last mit dem Hebezeug. Beschädigungen oder fehlende Kennzeichnung können eine sichere Auswahl und Verwendung verhindern.

Prüfintervall: Spätestens jährlich prüfen, bei hoher Beanspruchung früher. Für Rundstahl-Anschlagketten ist zusätzlich spätestens alle drei Jahre eine Rissprüfung vorgesehen; für Hafenarbeit und besondere Ausführungen gelten weitere Anforderungen. DGUV Regel 109-017, Abschnitt 8.2.

Die Fotos sind KI-generierte Illustrationen. Leistungsumfang und konkrete Prüffristen werden im persönlichen Gespräch abgestimmt.

So arbeiten wir

Vom Bestand zum nachvollziehbaren Ergebnis.

01

Bestand erfassen

Arbeitsmittel und Einsatzbedingungen gemeinsam aufnehmen.

02

Prüfungen abstimmen

Zuständigkeiten, Umfang und Termine passend zum Betrieb planen.

03

Ergebnisse dokumentieren

Prüfergebnisse und nächste Schritte übersichtlich bereitstellen.

Kontakt · Consulting

Bringen wir Ihren Betrieb gemeinsam weiter.

Beschreiben Sie uns kurz Ihren Bedarf. Wir freuen uns auf das Gespräch.

* Pflichtfelder. Bitte keine vertraulichen Unterlagen über dieses Formular senden.

Name, Firma und E-Mail werden für diese Browsersitzung gemerkt.